Reifenreparatur

Zack, Nagel eingefahren, der Reifen ist platt. Was nun?

Einige Reifendienste bieten den Service einer Reparatur an. Dabei gibt es einiges zu beachten!

Wann darf ein Reifen repariert werden?

1. Der Gesetzgeber toleriert Reifenreparaturen nur mit Kombireparaturkörpern, sprich, zum einen wird das Loch gereinigt, aufgebohrt, und mit Rohgummi gefüllt, und zum anderen kommt innen ein Flicken auf die Schadstelle zum Versiegeln des Schadens.

2. Punkt 1 erklärt dann eigentlich auch schon die Zulässigkeit der erhältlichen Reparaturkits zum Selbermachen, denn für die gesetzeskonforme Reparatur muss der Reifen von der Felge genommen werden. 😉

3. Die Ausdehnung des Einfahrschadens darf 6mm nicht überschreiten, der Schaden sollte “frisch” sein.

4. Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex “ZR” (über 240 km/h) dürfen grundsätzlich NICHT repariert werden!

5. Wurde der Reifen mit einem Reifenfüllset zur Weiterfahrt gefüllt, ist eine Reparatur nicht möglich und unzulässig.

6. Repariert werden dürfen nur Einfahrschäden der Profilfläche, die Seitenwand darf nicht repariert werden.

Dies alles ist in §36 der StVZO in der Richtlinie 6 festgehalten.

Hinzu kommt, dass die Kosten für den Zeitaufwand, das ab- und aufziehen, sowie das erneute Wuchten mit eingerechnet werden sollten.

Bedenken sollte man auch, dass das Drahtgeflecht im Reifen bei Beschädigung schnell rostet und die Wahrscheinlichkeit, dass der Reifen an dieser Stelle erneut Schaden nimmt, recht groß ist. Auch der einvulkanisierte Rohgummi hält nicht ewig.

Unterm Strich (Kosten/Nutzen) kann eine Reparatur kurzfristig sinnvoll sein, langfristig jedoch wird man damit nur selten bis zum Erreichen der Mindestprofiltiefe oder des Reifenalters kommen.

Fachgerechte Reparaturen darf nur ausgebildetes Fachpersonal ausführen!

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